Privatordination
Außerhalb der regulären Ordinationszeiten der Kassenordination, können Sie auch Termine in der Privatordination vereinbaren. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung bekannt, dass Sie einen Privattermin wünschen.
Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen Facharzt und PatientIn. Bitte beachten Sie: bei einem Privatarzt erfolgt KEINE KOSTENRÜCKERSTATTUNG durch die gesetzliche Krankenkasse, wie sonst bei einem Wahlarzt.
Die Honorarnote können Sie bei Ihrer ambulanten Privatversicherung einreichen. Die Rückerstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Wir bitten Sie im Vorhinein mit Ihrer Privatversicherung abzuklären, ob eine Kostenübernahme gewährleistet ist.
Als Richtwert für das Honorar wird der Richttarif der privatärztlichen Honorarordnung der Tiroler Ärztekammer herangezogen und ergibt sich aus den einzelnen durchgeführten Leistungen. Leistungen, die in diesem Honorartarif nicht enthalten sind, werden nach den Sätzen gleichartiger oder ähnlicher Leistungen verrechnet.
Bei Verhinderung bitten wir Sie um eine rechtzeitige Terminabsage (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin), ansonsten behalten wir uns das Recht vor, je nach geplantem Untersuchungsaufwand, ein Ausfallhonorar zu verrechnen.